Im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland ist FRS 102 der maßgebliche Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen, die nicht nach IFRS bilanzieren. Am 1. Januar 2026 tritt die dritte Ausgabe des FRS 102, die „Third Edition“, in Kraft, die vor allem die Bilanzierung von Leasingverhältnissen für Leasingnehmer verändert und an internationale Standards anpasst. Konkret heißt das, dass bestimmte Leasingverhältnisse (Operating Leases), die bislang unter FRS 102 außerhalb der Bilanz blieben, zukünftig erfasst werden müssen. Das hat Auswirkungen auf Kennzahlen, die Darstellung der Finanzlage sowie die externe Bewertung von Unternehmen.
In diesem Artikel klären wir, was sich ab 2026 ändert, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie sich optimal auf die Umstellung vorbereiten.
Leasingverhältnisse unter FRS 102: Status quo und Änderungen ab 2026
Operating vs. Finance Leases in der aktuellen Bilanzierungspraxis
Unter FRS 102 werden bislang Finance Leases als Vermögenswert (geleastes Objekt) und als Verbindlichkeit (Leasingverpflichtung) in der Bilanz erfasst. Operating Leases können hingegen bilanzfrei behandelt und Leasingraten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, ohne Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, erfasst werden. Diese Unterscheidung führt in der Praxis zu deutlichen Unterschieden in der finanziellen Darstellung ähnlicher wirtschaftlicher Verpflichtungen denn je nachdem, ob Verträge als Operating oder Finance Leases klassifiziert werden, können Unternehmen mit vergleichbaren Leasingverträgen völlig unterschiedliche Bilanzen aufweisen.
Das Right-of-Use-Modell wird unter FRS 102 (Third Edition) verpflichtend
Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen Leasingnehmer nahezu alle Leasingverhältnisse verpflichtend in der Bilanz abbilden. Das bedeutet:
- Aktivierung eines Nutzungsrechts (Right-of-Use Asset)
- Passivierung der Leasingverbindlichkeit (Lease Liability)
Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Kurzfristige Leases (bis 12 Monate) und geringwertige Vermögenswerte sind weiterhin ausgenommen.
Unterschiede zwischen Lease Accounting nach FRS 102 (Third Edition) und IFRS 16
Obwohl sich FRS 102 (Third Edition) stark an IFRS 16 orientiert, gibt es wichtige Unterschiede. Unter FRS 102 (Third Edition) gilt:
- Weniger umfangreiche Anhangangaben
- Unverändertes Modell für Leasinggeber (Operating und Finance Lease weiterhin möglich)
- Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung
- Bewertungsvereinfachungen bei der Ermittlung des Nutzungsrechtsvermögens und der Leasingverbindlichkeit (z. B. Verwendung des Diskontsatzes zum Übergangszeitpunkt)
- Optionen zur vereinfachten Retrospektive, um eine vollständige Rückberechnung der Leasingverhältnisse zu vermeiden
- Ausnahmen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, ähnlich wie unter IFRS 16, jedoch mit zusätzlichem Ermessensspielraum
Welche Unternehmen sind von den neuen Regeln zur Leasingbilanzierung nach FRS 102 betroffen?
FRS 102 gilt in der UK und Irland für die Mehrzahl von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die nicht nach IFRS bilanzieren und nicht unter vereinfachte Regelungen wie FRS 105 für Kleinstunternehmen fallen. Die Neuregelung gilt für alle FRS 102 Anwender mit Leasingverträgen, die als Leasingnehmer auftreten. Besonders betroffen sind Branchen, in denen Leasingmodelle weit verbreitet sind, wie z.B. Einzelhandelsunternehmen, die Verkaufsflächen oder Ladeneinrichtungen mieten, Transportunternehmen mit geleasten Fahrzeugflotten oder Industrie- und Produktionsunternehmen mit gemieteten Maschinen oder Anlagen.
Zeitplan und Übergangsregelungen: Ab wann gilt die FRS 102 (Third Edition)?
Das UK Financial Reporting Council (FRC) hat die FRS 102 (Third Edition) im März 2024 final veröffentlicht. Die neuen Vorschriften gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Übergangsregelungen umfassen:
- Vereinfachte Bewertung bestehender Leasingverhältnisse
- Keine rückwirkende Anwendung auf beendete Verträge
- Option zur pauschalen Ermittlung des Nutzungsrechts auf Basis der Restverpflichtungen
Auswirkungen der FRS 102 Neuregelung auf Bilanzkennzahlen
Leasingnehmer, die ab dem Geschäftsjahr 2026 verpflichtet sind, ihre Leasingverhältnisse nach der neuen FRS 102 (Third Edition) vollständig zu bilanzieren, müssen sich auf veränderte Bilanzkennzahlen und potenziell auch auf Auswirkungen bei Finanzierungs- und Kreditverträgen einstellen. Die einheitliche Bilanzierung, sowohl von Finance als auch Operating Leases, kann folgende Auswirkungen auf Kennzahlen haben:
- EBITDA steigt, da Leasingaufwand entfällt und durch Abschreibungen/Zinsen ersetzt wird
- Verschuldungsgrad nimmt zu durch neue Passiva
- Eigenkapitalquote sinkt ggf. durch höhere Bilanzsummen
Das wiederum hat Auswirkungen auf:
- Kreditverträge und Covenants (vertraglich vereinbarte Finanzkennzahlen)
- KPI-Analysen und Unternehmensplanung
- Kommunikation mit Investoren und Banken
Umstellung auf FRS 102 (Third Edition): Wie können Sie sich vorbereiten?
Insbesondere für Unternehmen, die viele oder komplexe Leasingverhältnisse haben, erfordert die Umstellung auf FRS 102 (Third Edition) eine sorgfältige Vorbereitung. Um die Kommunikation mit Banken, Investoren und anderen Stakeholdern reibungslos zu gestalten und finanzielle Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, Anforderungen frühzeitig zu kennen und Maßnahmen für eine strukturierte Umstellung einzuleiten wie z.B.:
Leasingverträge zentral erfassen und strukturieren
Dokumentieren Sie alle bestehenden Leasingverhältnisse zentral und erfassen Sie die relevanten Vertragsinformationen wie Laufzeiten, Zahlungsströme, Optionen oder Indexierungen.
Klassifizierung und Laufzeiten analysieren
Überprüfen Sie bestehende Verträge im Hinblick auf ihre Klassifizierung als Leasingverhältnis sowie auf Laufzeiten und mögliche Verlängerungsoptionen.
Mitarbeitende im Accounting schulen
Schulen Sie Fachabteilungen hinsichtlich der neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Buchhaltung, Bilanz und Anhang.
Kennzahlen- und Covenant-Analyse durchführen
Prüfen Sie, wie sich die neuen Bilanzierungsregeln auf Finanzkennzahlen und bestehende Kreditbedingungen auswirken.
Geeignete Softwarelösungen evaluieren
Manuelle Berechnungen sind bei wachsender Anzahl von Verträgen kaum effizient oder fehlerfrei umzusetzen. Evaluieren Sie Software, die FRS 102 konforme Bewertung, Bilanzierung und Reporting ermöglicht.
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